Aufgrund eines RAC-Berichtes (RAC = Ausschuss der Risikobewertung) der ECHA wird fr die Inhalationstoxizitt der "worst case-Fall" angenommen, was zu einer Einstufung in die Klasse 6.1 (mit Nebengefahr der Klasse 8), VG II fhrt. Sollten dem Anwender Informationen zur Inhalationstoxizitt vorliegen, die eine Einstufung in die Klasse 6.1, VG II nicht rechtfertigen, so muss der Stoff der UN-Nr. 2922 Corrosive liquid, toxic, n.o.s., Kl. 8 (6.1),  VG II zugeordnet werden.